Allgemeine Geschäftsbedingungen
(gemäß den Richtlinien des Illustratoren Organisation e.V.)
- Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem
Illustrator und dem Auftraggeber ausschließlich. Abweichende Individualvereinbarungen,
Vertrags- und Geschäftsbedingungen bedürfen der
Schriftform. Die Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten
Geschäftsverkehr, auch für alle zukünftigen Folgegeschäfte einschließlich
solcher, die mündlich, insbesondere telefonisch, abgeschlossen werden,
selbst dann, wenn in den Folgegeschäften nicht mehr ausdrücklich auf sie
Bezug genommen wird. - Urheberschutz und Nutzungsrecht
Die vom Illustrator zu erbringenden Leistungen unterfallen dem Urheberrechtsschutz.
Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und
des Urheberrechtsgesetzes. Die Zahlung lediglich eines Werkhonorars
berechtigt noch nicht zur Nutzung. Hierzu bedarf es vielmehr einer
gesonderten Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten und
deren angemessener Vergütung. - Aufträge
Vom Illustrator übermittelte Bestätigungen oder Besprechungsprotokolle
sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht.
Der Illustrator ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Dritte heranzuziehen.
In diesem Fall wird er deren etwaige Nutzungs- und sonstigen
Rechte in dem dem Auftraggeber geschuldeten Umfang erwerben und
dem Auftraggeber einräumen. - Vergütung
Alle Tätigkeiten, die für den Auftraggeber erbracht werden, einschließlich
Präsentationen, Entwürfe und Werkzeichnungen, sind vergütungspflichtig,
soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
Die Vergütung setzt sich zusammen aus:
a) der Entwurfsvergütung
b) der Werkzeichnungsvergütung
c) der Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte an der Werkzeichnung.
Mangels anderweitiger Vereinbarungen wird eine vom Auftraggeber
versprochene und/oder gezahlte Vergütung wie folgt auf die einzelnen
Vergütungsbestandteile angerechnet:
30 % auf die Entwurfsvergütung
30 % auf die Werkzeichnungsvergütung
40 % auf die Nutzungsrechte, sofern solche eingeräumt werden.
Der Vergütungsanspruch für etwaig eingeräumte Nutzungsrechte entsteht
unabhängig davon, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der
Auftraggeber von den Nutzungsrechten Gebrauch macht. Werden keine
Nutzungsrechte eingeräumt, so entfällt die Vergütung für die Nutzung,
nicht jedoch die Vergütung für die bis dahin geleisteten Arbeiten.
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen
Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
Werden keine Nutzungsrechte vereinbart, ändert sich die Verteilung wie
folgt:
50 % auf die Entwurfsvergütung
50 % auf die Werkzeichnungsvergütung.
Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils geltenden
Umsatzsteuer zu entrichten sind. Die Künstlersozialversicherungsabgabe
ist vom Auftraggeber zusätzlich zu entrichten und nicht in der Vergütung
enthalten. - Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ist bei Ablieferung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
Erstreckt sich ein Auftrag in seiner Abwicklung über mehr als vier Wochen
oder erfordert er vom Illustrator finanzielle Vorleistungen, die 50 % der
zu entrichtenden Vergütung übersteigen, so sind folgende Abschlags –
zahlungen zu leisten:
1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung
1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten
1/3 nach Ablieferung.
Wird der Vertrag vorzeitig beendet, so verbleiben dem Illustrator
zumindest die Ansprüche auf die zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung
nach dem oben Genannten bereits fällig gewordenen Abschlags –
zahlungen. Im Übrigen gilt § 648 BGB. Der Auftraggeber gerät mit einer
Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, wenn er nach Ablauf von 14 Tagen
nach Ablieferung nicht zahlt, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
Nutzt der Auftraggeber die Leistungen nicht im vereinbarten Umfang,
entsteht ihm daraus kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung
der Vergütung. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu,
wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder
vom Illustrator anerkannt sind. - Nutzungsrechte, Eigentum, Eigenwerbung
An den Arbeiten oder Leistungen des Illustrators werden, soweit vereinbart,
nur Nutzungsrechte eingeräumt. Ein Eigentumsrecht, insbesondere
an Entwürfen (Skizzen, Layouts) und Werkzeichnungen (Final Art), die er
erstellt oder erstellen lässt, wird nicht eingeräumt. Alle dem Auftraggeber
im Rahmen des Auftrags übergebenen zwei- und/oder dreidimensionalen
Werkstücke (Entwürfe, Werkzeichnungen, Modelle, Dummies, Muster)
bleiben im Eigentum des Illustrators. Dem Auftraggeber wird ein Recht
zum Besitz nur solange eingeräumt, als er zum vertragsgemäßen
Gebrauch der Leistung des Illustrators auf den Besitz der Werkstücke
zwingend angewiesen ist. In jedem Fall endet das Recht zum Besitz
spätestens mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem
Illustrator und ihm.
Die Werkstücke sind nach Ende des Rechts zum Besitz unbeschädigt
zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die
Rücksendung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Bei
Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber Schadensersatz in Höhe
von 100 % der vereinbarten Vergütung zu leisten, ohne durch eine solche
Zahlung Eigentumsrechte zu erwerben.
Die dem Auftraggeber überlassenen Entwürfe dienen der Absprache mit
dem Auftraggeber. Weitergehende Nutzungsrechte daran werden dem
Auftraggeber nicht eingeräumt. Eine etwaige weitergehende vertragliche
Nutzungsrechts-Einräumung bezieht sich, sofern nicht ausdrücklich
anderes vereinbart wird, ausschließlich auf die abgenommene Werk –
zeichnung. Die Leistungen und Werke des Illustrators dürfen nur in dem
Umfang verwertet werden, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich
aus dem Zweck des Auftrags ergibt.
Mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen erhält der Auftrag –
geber nur einfache Nutzungs- oder sonstige Rechte, und zwar nur für die
vereinbarte Dauer und den vereinbarten inhaltlichen und räumlichen
Umfang der Nutzung; räumlich geht der Umfang der Nutzungsrechtseinräumung
mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung zumindest
nicht über das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hinaus.
Jede andere oder über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinaus –
gehende Nutzung ist nur aufgrund einer besonderen schriftlichen
Nutzungsrechts-Einräumung sowie gegen Zahlung einer dem Umfang
der Mehrnutzung im Verhältnis zum Entgelt der ursprünglichen Nutzung
entsprechenden Vergütung zulässig.
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der
Einwilligung des Illustrators. Über den Umfang der Nutzung steht dem
Illustrator ein Auskunftsanspruch zu. Vorschläge oder Vorgaben des
Auftraggebers sowie sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht
des Auftraggebers. Rechte an den Leistungen des Illustrators, insbesondere
Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der gesamten
den Auftrag betreffenden Vergütung des Illustrators auf den Auftraggeber
über.
Der Illustrator hat das Recht, seine Arbeit zu signieren und auf den
Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Bei der digitalen
Erfassung der Werke muss der Name des Illustrators mit den Bilddaten
elektronisch verknüpft werden.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Leistungen (weder die Originale
oder digitale Dateien noch Reproduktionen) in Teilen oder als Ganzes zu
bearbeiten oder sonst zu verändern und/oder bearbeiten oder verändern
zu lassen, es sei denn, dies ist ausdrücklich Gegenstand der vereinbarten
Rechteeinräumung. Diese zusätzliche Rechteeinräumung ist in jedem Fall
gesondert zu vergüten.
Zur Aufbewahrung ist der Illustrator danach nicht verpflichtet. Der
Illustrator ist insbesondere nicht verpflichtet, Arbeitsdateien, die im
Computer erstellt wurden, einschließlich des Quell-Codes, aufzubewahren
und/oder an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber
die Aufbewahrung und/oder Herausgabe von Dateien, so ist dies
gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Bei einer Verletzung der Nutzungs-, Bearbeitungs- oder Namens –
nennungsrechte ist der Illustrator berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe
der dreifachen vereinbarten Grundvergütung zu verlangen. Das Recht, neben
der Vertragsstrafe Schadensersatzansprüche, Geldentschädigungsansprüche
oder sonstige Rechte geltend zu machen, bleibt unberührt.
Alle von ihm erbrachten Leistungen dürfen uneingeschränkt vom
Illustrator zum Zwecke der Eigenwerbung genutzt werden, es sei denn,
dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. - Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
Mangels anderweitiger Vereinbarungen werden dem Auftraggeber
während der Entwurfsphase je Entwurf ein (1) – nicht Bildelemente
tauschender – Optimierungsschritt nach seinen Angaben eingeräumt,
ohne dass dieses als Sonderleistung berechnet wird. Jede weitere Änderung
und/oder neue Schaffung und Vorlage von Entwürfen, die Änderung
und/oder neue Schaffung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatz –
leistungen (z.B. Manuskriptstudium), Nebenkosten (z.B. Kuriere) oder
technische Kosten (z.B. für Reproduktionen, Datenträger) werden je nach
Aufwand gesondert berechnet. Der Illustrator wird den Aufwand nach
einem von ihm nach billigem Ermessen festzusetzenden Stunden- bzw.
Tagessatz berechnen, der sich an den Vergütungsempfehlungen des
I.O. (Illustratoren Organisation e.V.) orientiert. Etwas anderes ergibt sich,
wenn derartige Leistungen ausdrücklich unter Angabe der Höhe der
Vergütung in der Auftragsbestätigung enthalten sind.
Wird der Vertrag aus Gründen, die der Illustrator nicht zu vertreten hat,
nicht durchgeführt, sind – neben der nach Ziffer 4 und 5 zu zahlenden
Teilvergütung – die angefallenen Nebenkosten vom Auftraggeber zu
erstatten. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung
fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen
und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils geltenden
Umsatzsteuer zu entrichten sind. - Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Illustrator rechtzeitig sämtliche zur
Erbringung der Lieferungen und Leistungen notwendigen Informationen
sowie erforderliches Datenmaterial in einem gängigen Format zur Ver –
fügung zu stellen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Illustrator die zur Nutzung dieser
Unterlagen erforderlichen Rechte erhält. Der Auftraggeber ist weiter verpflichtet,
den Illustrator auch unaufgefordert auf Umstände hinzuweisen,
die für die Erbringung seiner Lieferungen und Leistungen bedeutungsvoll
sein können, und von denen der Auftraggeber erkennen kann, dass sie
dem Illustrator möglicherweise unbekannt sind. Eine Aufbewahrung und
Rückgabe der überlassenen Unterlagen an den Auftraggeber erfolgt nur,
wenn dies ausdrücklich vereinbart wird und nur auf Rechnung und Gefahr
des Auftraggebers.
Gerät der Auftraggeber durch das Unterlassen der Mitwirkungspflichten in
Annahmeverzug, kann der Illustrator eine angemessene Entschädigung
verlangen.
Soweit der Illustrator zusammen mit dem Auftraggeber gemeinsam
Entwicklungsstufen definiert und der Auftraggeber zur Erreichung dieser
Entwicklungsstufen eigene Leistungen erbringen muss, so ist er verpflichtet,
alle von ihm zu erbringenden Leistungen rechtzeitig zu erbringen. - Lieferung, Lieferzeit
Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt voraus, dass alle technischen
Fragen geklärt, vom Auftraggeber zu liefernde Unterlagen, Frei –
gaben, zu erbringende Leistungen sowie sonstige Verpflichtungen des
Auftraggebers rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt sind. Geschieht dies nicht
und ist auch eine rechtzeitige Lieferung der Leistung mit einer, vom Auftraggeber
akzeptierten Zusatzvergütung für erhöhten Kostenaufwand
nicht mehr möglich, so verlängert sich die Frist zur Lieferung um einen
angemessenen Zeitraum. Fixgeschäfte werden nicht geschlossen. Die
Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Die Lieferverpflichtungen des Illustrators sind erfüllt, sobald die Arbeiten
und Leistungen zur Versendung erbracht sind. Ist die Nichteinhaltung
einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer,
Maschinenbruch, Störungen der Telekommunikation, Störungen des Computers,
schwere Krankheit, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige
vom Illustrator nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die
Lieferzeit für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend
für den Fall, dass sich der Illustrator beim Eintritt eines dieser
Ereignisse in Lieferverzug befindet. Leistungsverzögerungen aufgrund
höherer Gewalt werden dem Auftraggeber angezeigt. Verzögert sich die
Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu ver –
treten hat, so kann der Illustrator Schadensersatz verlangen, den er durch
angemessene Erhöhung der Vergütung entsprechend den hier vereinbarten
Vergütungsregeln nach billigem Ermessen berechnen darf. Die
Geltendmachung eines weiter gehenden Verzugsschadens bleibt hiervon
unberührt. - Gefahrübergang
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgt die
Übergabe am Sitz des Illustrators. Soweit der Auftraggeber die Lieferung
an einem anderen Ort wünscht, geschieht dies auf seine Gefahr und
Rechnung. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur oder, falls
ein solcher nicht eingeschaltet wird, spätestens mit Entgegennahme der
Leistung durch den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen an den
Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen
oder der Illustrator zusätzliche Leistungen (z.B. Transportkosten oder
Anfuhr) übernommen hat. - Mängelgewährleistung, Haftung
Bei der künstlerischen Umsetzung des ihm erteilten Auftrages genießt der
Illustrator Gestaltungsfreiheit. Trifft sein Werk nicht den Geschmack des
Auftraggebers oder entspricht sein Stil nicht den Vorstellungen des Auftraggebers,
so begründet dies allein keinen Mangel seiner Leistungen. Die
Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser die
von dem Illustrator gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach
Erhalt, in jedem Fall aber vor einer Weiterverarbeitung, überprüft und
Mängel unverzüglich nach Entdeckung gerügt hat. Geringfügige farbliche
Abweichungen der Druckergebnisse von Bildschirmdarstellung oder
Computerausdruck sind technisch bedingt und stellen insoweit keinen
Mangel dar.
Soweit ein vom Illustrator zu vertretener Mangel vorliegt, ist er zunächst
zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Zeit berechtigt. Schlägt die
Nacherfüllung fehl, so ist der Auftraggeber nach erfolglosem Ablauf einer
von ihm zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist nach seiner
Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, oder eine entsprechende
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. Eine Nach –
erfüllung ist fehlgeschlagen, wenn der Mangel auch nach dem zweiten
Nacherfüllungsversuch noch nicht beseitigt ist.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.
Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf
Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus Delikt
geltend gemacht werden; für diese gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
Auf Schadensersatz haftet der Illustrator – gleich aus welchem Rechtsgrund
– nur für den Fall des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, ein –
schließlich des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen. Soweit er den Vertrag nicht vorsätzlich verletzt hat, ist
die Schadensersatzhaftung auf den voraussehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt. Von dieser Haftungsbeschränkung aus –
genommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit des Auftraggebers sowie Schäden auf Grund von
Verletzungen der Kardinalpflichten des Illustrators.
Soweit der Illustrator Dienstleistungen Dritter (z.B. Fotografen, Service-
Provider) lediglich an den Auftragnehmer durchreicht, beschränkt sich
seine Haftung auf das Auswahlverschulden. Eine Haftung für Computer –
viren wird ausgeschlossen, sofern der Illustrator nicht vorsätzlich oder
grob fahrlässig handelt.
Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung zur Überprüfung der rechtlichen
Zulässigkeit der vom Illustrator erbrachten Leistungen. Verletzen
die Leistungen des Illustrators die Rechte Dritter oder sind sie sonst
rechtswidrig, weil sie auf rechtswidrigen Vorgaben und/oder Vorlagen des
Auftraggebers beruhen, so haftet im Innenverhältnis allein der Auftrag –
geber. Er hat dem Illustrator sämtlichen daraus resultierenden Schaden,
einschließlich der angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung, zu ersetzen
und ihn von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten. Der Illustrator
wird jedoch den Auftraggeber auf mit seinen Leistungen verbundene
Rechtsverletzungen hinweisen, sobald er von diesen positive Kenntnis
erlangt. Insbesondere gilt diese Haftungsregelung für Sachaussagen oder
sonstige Beistellungen, die dem Illustrator vom Auftraggeber vorgegeben
oder sonst überlassen werden; im gleichen Maße haftet der Auftraggeber
dafür, dass sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie gegebenenfalls
sonstige erforderliche Rechte an den von ihm zugelieferten
Materialien in erforderlichem Umfang vorliegen.
Soweit die Schadensersatzhaftung des Illustrators nach dem Voran –
gegangenen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im
Hinblick auf die Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, freien Mit –
arbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. - Belegmuster
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Illustrator
mindestens fünf einwandfreie ungefaltete Belegmuster unentgeltlich.
Der Illustrator ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung
zu verwenden. - Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Als Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, als ausschließlichen
Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Geschäftssitz des Illustrators.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. - Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform. Das Gleiche gilt für Änderungen des Schriftform –
erfordernisses.
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages
berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Das Gleiche gilt
für Regelungslücken. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur
Ausfüllung von Regelungslücken soll die rechtlich mögliche Regelung
treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt
haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages