AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
(gemäß den Richtlinien des Illustratoren Organisation e.V.)

  1. Geltungsbereich
    Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem
    Illustrator und dem Auftraggeber ausschließlich. Abweichende Individualvereinbarungen,
    Vertrags- und Geschäftsbedingungen bedürfen der
    Schriftform. Die Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten
    Geschäftsverkehr, auch für alle zukünftigen Folgegeschäfte einschließlich
    solcher, die mündlich, insbesondere telefonisch, abgeschlossen werden,
    selbst dann, wenn in den Folgegeschäften nicht mehr ausdrücklich auf sie
    Bezug genommen wird.
  2. Urheberschutz und Nutzungsrecht
    Die vom Illustrator zu erbringenden Leistungen unterfallen dem Urheberrechtsschutz.
    Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und
    des Urheberrechtsgesetzes. Die Zahlung lediglich eines Werkhonorars
    berechtigt noch nicht zur Nutzung. Hierzu bedarf es vielmehr einer
    gesonderten Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten und
    deren angemessener Vergütung.
  3. Aufträge
    Vom Illustrator übermittelte Bestätigungen oder Besprechungsprotokolle
    sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht.
    Der Illustrator ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Dritte heranzuziehen.
    In diesem Fall wird er deren etwaige Nutzungs- und sonstigen
    Rechte in dem dem Auftraggeber geschuldeten Umfang erwerben und
    dem Auftraggeber einräumen.
  4. Vergütung
    Alle Tätigkeiten, die für den Auftraggeber erbracht werden, einschließlich
    Präsentationen, Entwürfe und Werkzeichnungen, sind vergütungspflichtig,
    soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
    Die Vergütung setzt sich zusammen aus:
    a) der Entwurfsvergütung
    b) der Werkzeichnungsvergütung
    c) der Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte an der Werkzeichnung.
    Mangels anderweitiger Vereinbarungen wird eine vom Auftraggeber
    versprochene und/oder gezahlte Vergütung wie folgt auf die einzelnen
    Vergütungsbestandteile angerechnet:
    30 % auf die Entwurfsvergütung
    30 % auf die Werkzeichnungsvergütung
    40 % auf die Nutzungsrechte, sofern solche eingeräumt werden.
    Der Vergütungsanspruch für etwaig eingeräumte Nutzungsrechte entsteht
    unabhängig davon, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der
    Auftraggeber von den Nutzungsrechten Gebrauch macht. Werden keine
    Nutzungsrechte eingeräumt, so entfällt die Vergütung für die Nutzung,
    nicht jedoch die Vergütung für die bis dahin geleisteten Arbeiten.
    Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen
    Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
    Werden keine Nutzungsrechte vereinbart, ändert sich die Verteilung wie
    folgt:
    50 % auf die Entwurfsvergütung
    50 % auf die Werkzeichnungsvergütung.
    Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils geltenden
    Umsatzsteuer zu entrichten sind. Die Künstlersozialversicherungsabgabe
    ist vom Auftraggeber zusätzlich zu entrichten und nicht in der Vergütung
    enthalten.
  5. Zahlungsbedingungen
    Die Vergütung ist bei Ablieferung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
    Erstreckt sich ein Auftrag in seiner Abwicklung über mehr als vier Wochen
    oder erfordert er vom Illustrator finanzielle Vorleistungen, die 50 % der
    zu entrichtenden Vergütung übersteigen, so sind folgende Abschlags –
    zahlungen zu leisten:
    1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung
    1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten
    1/3 nach Ablieferung.
    Wird der Vertrag vorzeitig beendet, so verbleiben dem Illustrator
    zumindest die Ansprüche auf die zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung
    nach dem oben Genannten bereits fällig gewordenen Abschlags –
    zahlungen. Im Übrigen gilt § 648 BGB. Der Auftraggeber gerät mit einer
    Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, wenn er nach Ablauf von 14 Tagen
    nach Ablieferung nicht zahlt, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
    Nutzt der Auftraggeber die Leistungen nicht im vereinbarten Umfang,
    entsteht ihm daraus kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung
    der Vergütung. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu,
    wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder
    vom Illustrator anerkannt sind.
  6. Nutzungsrechte, Eigentum, Eigenwerbung
    An den Arbeiten oder Leistungen des Illustrators werden, soweit vereinbart,
    nur Nutzungsrechte eingeräumt. Ein Eigentumsrecht, insbesondere
    an Entwürfen (Skizzen, Layouts) und Werkzeichnungen (Final Art), die er
    erstellt oder erstellen lässt, wird nicht eingeräumt. Alle dem Auftraggeber
    im Rahmen des Auftrags übergebenen zwei- und/oder dreidimensionalen
    Werkstücke (Entwürfe, Werkzeichnungen, Modelle, Dummies, Muster)
    bleiben im Eigentum des Illustrators. Dem Auftraggeber wird ein Recht
    zum Besitz nur solange eingeräumt, als er zum vertragsgemäßen
    Gebrauch der Leistung des Illustrators auf den Besitz der Werkstücke
    zwingend angewiesen ist. In jedem Fall endet das Recht zum Besitz
    spätestens mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem
    Illustrator und ihm.
    Die Werkstücke sind nach Ende des Rechts zum Besitz unbeschädigt
    zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die
    Rücksendung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Bei
    Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber Schadensersatz in Höhe
    von 100 % der vereinbarten Vergütung zu leisten, ohne durch eine solche
    Zahlung Eigentumsrechte zu erwerben.
    Die dem Auftraggeber überlassenen Entwürfe dienen der Absprache mit
    dem Auftraggeber. Weitergehende Nutzungsrechte daran werden dem
    Auftraggeber nicht eingeräumt. Eine etwaige weitergehende vertragliche
    Nutzungsrechts-Einräumung bezieht sich, sofern nicht ausdrücklich
    anderes vereinbart wird, ausschließlich auf die abgenommene Werk –
    zeichnung. Die Leistungen und Werke des Illustrators dürfen nur in dem
    Umfang verwertet werden, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich
    aus dem Zweck des Auftrags ergibt.
    Mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen erhält der Auftrag –
    geber nur einfache Nutzungs- oder sonstige Rechte, und zwar nur für die
    vereinbarte Dauer und den vereinbarten inhaltlichen und räumlichen
    Umfang der Nutzung; räumlich geht der Umfang der Nutzungsrechtseinräumung
    mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung zumindest
    nicht über das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hinaus.
    Jede andere oder über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinaus –
    gehende Nutzung ist nur aufgrund einer besonderen schriftlichen
    Nutzungsrechts-Einräumung sowie gegen Zahlung einer dem Umfang
    der Mehrnutzung im Verhältnis zum Entgelt der ursprünglichen Nutzung
    entsprechenden Vergütung zulässig.
    Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der
    Einwilligung des Illustrators. Über den Umfang der Nutzung steht dem
    Illustrator ein Auskunftsanspruch zu. Vorschläge oder Vorgaben des
    Auftraggebers sowie sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht
    des Auftraggebers. Rechte an den Leistungen des Illustrators, insbesondere
    Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der gesamten
    den Auftrag betreffenden Vergütung des Illustrators auf den Auftraggeber
    über.
    Der Illustrator hat das Recht, seine Arbeit zu signieren und auf den
    Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Bei der digitalen
    Erfassung der Werke muss der Name des Illustrators mit den Bilddaten
    elektronisch verknüpft werden.
    Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Leistungen (weder die Originale
    oder digitale Dateien noch Reproduktionen) in Teilen oder als Ganzes zu
    bearbeiten oder sonst zu verändern und/oder bearbeiten oder verändern
    zu lassen, es sei denn, dies ist ausdrücklich Gegenstand der vereinbarten
    Rechteeinräumung. Diese zusätzliche Rechteeinräumung ist in jedem Fall
    gesondert zu vergüten.
    Zur Aufbewahrung ist der Illustrator danach nicht verpflichtet. Der
    Illustrator ist insbesondere nicht verpflichtet, Arbeitsdateien, die im
    Computer erstellt wurden, einschließlich des Quell-Codes, aufzubewahren
    und/oder an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber
    die Aufbewahrung und/oder Herausgabe von Dateien, so ist dies
    gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
    Bei einer Verletzung der Nutzungs-, Bearbeitungs- oder Namens –
    nennungsrechte ist der Illustrator berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe
    der dreifachen vereinbarten Grundvergütung zu verlangen. Das Recht, neben
    der Vertragsstrafe Schadensersatzansprüche, Geldentschädigungsansprüche
    oder sonstige Rechte geltend zu machen, bleibt unberührt.
    Alle von ihm erbrachten Leistungen dürfen uneingeschränkt vom
    Illustrator zum Zwecke der Eigenwerbung genutzt werden, es sei denn,
    dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
  7. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
    Mangels anderweitiger Vereinbarungen werden dem Auftraggeber
    während der Entwurfsphase je Entwurf ein (1) – nicht Bildelemente
    tauschender – Optimierungsschritt nach seinen Angaben eingeräumt,
    ohne dass dieses als Sonderleistung berechnet wird. Jede weitere Änderung
    und/oder neue Schaffung und Vorlage von Entwürfen, die Änderung
    und/oder neue Schaffung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatz –
    leistungen (z.B. Manuskriptstudium), Nebenkosten (z.B. Kuriere) oder
    technische Kosten (z.B. für Reproduktionen, Datenträger) werden je nach
    Aufwand gesondert berechnet. Der Illustrator wird den Aufwand nach
    einem von ihm nach billigem Ermessen festzusetzenden Stunden- bzw.
    Tagessatz berechnen, der sich an den Vergütungsempfehlungen des
    I.O. (Illustratoren Organisation e.V.) orientiert. Etwas anderes ergibt sich,
    wenn derartige Leistungen ausdrücklich unter Angabe der Höhe der
    Vergütung in der Auftragsbestätigung enthalten sind.
    Wird der Vertrag aus Gründen, die der Illustrator nicht zu vertreten hat,
    nicht durchgeführt, sind – neben der nach Ziffer 4 und 5 zu zahlenden
    Teilvergütung – die angefallenen Nebenkosten vom Auftraggeber zu
    erstatten. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung
    fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen
    und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils geltenden
    Umsatzsteuer zu entrichten sind.
  8. Mitwirkung des Auftraggebers
    Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Illustrator rechtzeitig sämtliche zur
    Erbringung der Lieferungen und Leistungen notwendigen Informationen
    sowie erforderliches Datenmaterial in einem gängigen Format zur Ver –
    fügung zu stellen.
    Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Illustrator die zur Nutzung dieser
    Unterlagen erforderlichen Rechte erhält. Der Auftraggeber ist weiter verpflichtet,
    den Illustrator auch unaufgefordert auf Umstände hinzuweisen,
    die für die Erbringung seiner Lieferungen und Leistungen bedeutungsvoll
    sein können, und von denen der Auftraggeber erkennen kann, dass sie
    dem Illustrator möglicherweise unbekannt sind. Eine Aufbewahrung und
    Rückgabe der überlassenen Unterlagen an den Auftraggeber erfolgt nur,
    wenn dies ausdrücklich vereinbart wird und nur auf Rechnung und Gefahr
    des Auftraggebers.
    Gerät der Auftraggeber durch das Unterlassen der Mitwirkungspflichten in
    Annahmeverzug, kann der Illustrator eine angemessene Entschädigung
    verlangen.
    Soweit der Illustrator zusammen mit dem Auftraggeber gemeinsam
    Entwicklungsstufen definiert und der Auftraggeber zur Erreichung dieser
    Entwicklungsstufen eigene Leistungen erbringen muss, so ist er verpflichtet,
    alle von ihm zu erbringenden Leistungen rechtzeitig zu erbringen.
  9. Lieferung, Lieferzeit
    Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt voraus, dass alle technischen
    Fragen geklärt, vom Auftraggeber zu liefernde Unterlagen, Frei –
    gaben, zu erbringende Leistungen sowie sonstige Verpflichtungen des
    Auftraggebers rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt sind. Geschieht dies nicht
    und ist auch eine rechtzeitige Lieferung der Leistung mit einer, vom Auftraggeber
    akzeptierten Zusatzvergütung für erhöhten Kostenaufwand
    nicht mehr möglich, so verlängert sich die Frist zur Lieferung um einen
    angemessenen Zeitraum. Fixgeschäfte werden nicht geschlossen. Die
    Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
    Die Lieferverpflichtungen des Illustrators sind erfüllt, sobald die Arbeiten
    und Leistungen zur Versendung erbracht sind. Ist die Nichteinhaltung
    einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer,
    Maschinenbruch, Störungen der Telekommunikation, Störungen des Computers,
    schwere Krankheit, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige
    vom Illustrator nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die
    Lieferzeit für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend
    für den Fall, dass sich der Illustrator beim Eintritt eines dieser
    Ereignisse in Lieferverzug befindet. Leistungsverzögerungen aufgrund
    höherer Gewalt werden dem Auftraggeber angezeigt. Verzögert sich die
    Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu ver –
    treten hat, so kann der Illustrator Schadensersatz verlangen, den er durch
    angemessene Erhöhung der Vergütung entsprechend den hier vereinbarten
    Vergütungsregeln nach billigem Ermessen berechnen darf. Die
    Geltendmachung eines weiter gehenden Verzugsschadens bleibt hiervon
    unberührt.
  10. Gefahrübergang
    Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgt die
    Übergabe am Sitz des Illustrators. Soweit der Auftraggeber die Lieferung
    an einem anderen Ort wünscht, geschieht dies auf seine Gefahr und
    Rechnung. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur oder, falls
    ein solcher nicht eingeschaltet wird, spätestens mit Entgegennahme der
    Leistung durch den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen an den
    Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen
    oder der Illustrator zusätzliche Leistungen (z.B. Transportkosten oder
    Anfuhr) übernommen hat.
  11. Mängelgewährleistung, Haftung
    Bei der künstlerischen Umsetzung des ihm erteilten Auftrages genießt der
    Illustrator Gestaltungsfreiheit. Trifft sein Werk nicht den Geschmack des
    Auftraggebers oder entspricht sein Stil nicht den Vorstellungen des Auftraggebers,
    so begründet dies allein keinen Mangel seiner Leistungen. Die
    Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser die
    von dem Illustrator gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach
    Erhalt, in jedem Fall aber vor einer Weiterverarbeitung, überprüft und
    Mängel unverzüglich nach Entdeckung gerügt hat. Geringfügige farbliche
    Abweichungen der Druckergebnisse von Bildschirmdarstellung oder
    Computerausdruck sind technisch bedingt und stellen insoweit keinen
    Mangel dar.
    Soweit ein vom Illustrator zu vertretener Mangel vorliegt, ist er zunächst
    zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Zeit berechtigt. Schlägt die
    Nacherfüllung fehl, so ist der Auftraggeber nach erfolglosem Ablauf einer
    von ihm zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist nach seiner
    Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, oder eine entsprechende
    Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. Eine Nach –
    erfüllung ist fehlgeschlagen, wenn der Mangel auch nach dem zweiten
    Nacherfüllungsversuch noch nicht beseitigt ist.
    Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.
    Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf
    Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus Delikt
    geltend gemacht werden; für diese gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
    Auf Schadensersatz haftet der Illustrator – gleich aus welchem Rechtsgrund
    – nur für den Fall des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, ein –
    schließlich des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder
    Erfüllungsgehilfen. Soweit er den Vertrag nicht vorsätzlich verletzt hat, ist
    die Schadensersatzhaftung auf den voraussehbaren, typischerweise eintretenden
    Schaden begrenzt. Von dieser Haftungsbeschränkung aus –
    genommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
    oder der Gesundheit des Auftraggebers sowie Schäden auf Grund von
    Verletzungen der Kardinalpflichten des Illustrators.
    Soweit der Illustrator Dienstleistungen Dritter (z.B. Fotografen, Service-
    Provider) lediglich an den Auftragnehmer durchreicht, beschränkt sich
    seine Haftung auf das Auswahlverschulden. Eine Haftung für Computer –
    viren wird ausgeschlossen, sofern der Illustrator nicht vorsätzlich oder
    grob fahrlässig handelt.
    Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung zur Überprüfung der rechtlichen
    Zulässigkeit der vom Illustrator erbrachten Leistungen. Verletzen
    die Leistungen des Illustrators die Rechte Dritter oder sind sie sonst
    rechtswidrig, weil sie auf rechtswidrigen Vorgaben und/oder Vorlagen des
    Auftraggebers beruhen, so haftet im Innenverhältnis allein der Auftrag –
    geber. Er hat dem Illustrator sämtlichen daraus resultierenden Schaden,
    einschließlich der angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung, zu ersetzen
    und ihn von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten. Der Illustrator
    wird jedoch den Auftraggeber auf mit seinen Leistungen verbundene
    Rechtsverletzungen hinweisen, sobald er von diesen positive Kenntnis
    erlangt. Insbesondere gilt diese Haftungsregelung für Sachaussagen oder
    sonstige Beistellungen, die dem Illustrator vom Auftraggeber vorgegeben
    oder sonst überlassen werden; im gleichen Maße haftet der Auftraggeber
    dafür, dass sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie gegebenenfalls
    sonstige erforderliche Rechte an den von ihm zugelieferten
    Materialien in erforderlichem Umfang vorliegen.
    Soweit die Schadensersatzhaftung des Illustrators nach dem Voran –
    gegangenen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im
    Hinblick auf die Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, freien Mit –
    arbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  12. Belegmuster
    Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Illustrator
    mindestens fünf einwandfreie ungefaltete Belegmuster unentgeltlich.
    Der Illustrator ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung
    zu verwenden.
  13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
    Als Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, als ausschließlichen
    Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Geschäftssitz des Illustrators.
    Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  14. Schlussbestimmungen
    Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
    der Schriftform. Das Gleiche gilt für Änderungen des Schriftform –
    erfordernisses.
    Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages
    berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Das Gleiche gilt
    für Regelungslücken. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur
    Ausfüllung von Regelungslücken soll die rechtlich mögliche Regelung
    treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt
    haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages